Duplik
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Duplik — nennt man im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten, mit der er Tatsachen vorträgt, die die Replik des Klägers entkräften sollen. Sie ist die zweite Phase des Verteidigungsvorbringens des Beklagten. Die Duplik unterliegt den allgemeinen… … Deutsch Wikipedia
Duplīk — (v. lat.), 1) Antwort des Beklagten auf die Gegenantwort des Klägers (Replik); durch sie sollen die Anführungen in der Antwort auf die Klage wider die Replik gerechtfertigt, das Unvollständige in der Einlassung auf die Klage verbessert u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Duplīk — (neulat.), s. Einwendung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Duplik — (vom lat. duplex), in der Rechtssprache die Antwort des Beklagten auf die Replik des Klägers; ferner überhaupt s.v.w. zweite Rechtfertigungsschrift eines (z.B. literarisch) Angegriffenen … Kleines Konversations-Lexikon
Duplik — Du|plik 〈f. 20〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [zu lat. duplicare „verdoppeln“] * * * Duplik [französisch] die, / en, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers. * * * Du|plik, die; , en… … Universal-Lexikon
Duplīk, die — Die Duplīk, plur. die en, aus dem Latein. Duplica, in den Gerichten, eine Schrift, welche zur Ablehnung oder Widerlegung der Replik eingebracht wird. Daher Dupliciren, auf die Replik antworten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Duplik — Gensvar … Danske encyklopædi
Duplik — Du|plik 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [Etym.: <lat. duplicare »verdoppeln«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Duplik — Du|plik die; , en <aus gleichbed. fr. duplique; vgl. ↑Duplikat> (veraltet) Gegenerklärung des Beklagten auf eine ↑Replik (1 b; Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
duplik — du|plik sb., ken, ker, kerne (svar i retssag) … Dansk ordbog