- Curie [1]
Curie, lat. curia, hieß nach der dem Romulus zugeschriebenen Eintheilung des röm. Volkes jede der 30 Abtheilungen, deren je 10 einen Tribus ausmachten; ferner das Versammlungshaus, wo eine C. unter patricischen Curionen und Decurionen über alle Staatsangelegenheiten berieth. Comitia curiata, Volksversammlung nach C., ursprünglich die älteste, einzige und ganz patricische. Die später errungene Rechtsgleichheit der Plebejer mit den Patriciern ließ den alten C. nur noch die religiösen Angelegenheiten und Bestätigung der Magistratspersonen übrig. Als Augustus auf dem palatinischen Hügel baute, ließ er die Versammlungshäuser der C. bis auf 4 abbrechen und diese 4 bildeten nun die s. g. alten C. zum Unterschied von den neuen. – Curia auch Versammlungsort des Senates, Senat selbst, curiones und decuriones Senatoren italischer Städte. Im Mittelalter C. Raths- und Gerichtshäuser, dann Rathsversammlungen u. Gerichtshöfe, deren Bedienstungen u. Förmlichkeiten Curialien, deren Schreibart noch heute statt Kanzleistyl oft Curialstyl genannt wird. Auch einzelne Behörden, z.B. Lehens-C. und Abtheilungen solcher, z.B. die Herren-C. des Reichstages, die C. der deutschen Bundesversammlung, aus mehreren kleineren Staaten gebildet, deren jede nur eine Gesammt- oder Curiatstimme hat, nicht minder das Wort cour, Hof, mahnen an das altröm. Wort und dessen Bedeutungen. Im kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet C. die Gesammtheit der Behörden und Collegien, mit denen der Papst (vergl. C., römische), ein Erzbischof oder Bischof sein Amt verwaltet, dann Amtslocale derselben sowie Wohnungen geistlicher Würdenträger.
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