Corpus Evangelicorum

Corpus Evangelicorum

Corpus Evangelicorum, Verbindung der evangelischen Reichsstände für Wahrung ihrer Interessen, 1555 durch den Religionsfrieden und 1648 durch das jus eundi in partes mit Gegenübersetzung des C. Catholicorum reichsgesetzlich. Von Chursachsen kam das Directorium des C. E., dessen Mitglieder sich durch Gesandte vertreten ließen, im 30jährigen Kriege an Schweden und nach verschiedenen Zwischenfällen 1653 wieder an ersteres und verblieb 1717, nachdem Churfürst Friedrich August II. katholisch geworden, in der Art dabei, daß das reinprotestantische Dresdener Rathscollegium den Gesandten in Religionsangelegenheiten Instructionen ertheilte. Die in regelmäßigen Sitzungen mit Stimmenmehr gefaßten Conclusa füllten von 1663–17864 Folianten und betrafen nicht sowohl die Entwicklung einer evangelischen Gesetzgebung als Beschwerden gegen Katholiken, meistens sehr kleinlichte. Die kathol. Stände traten nur nothgedrungen von Zeit zu Zeit als C. C., besonders seit 1648 in Folge des jus eundi in partes und unter dem Vorsitze von Churmainz, zusammen. Mit dem deutschen Reich nahm 1806 das C. E. von selbst ein Ende und so wenig Paulus, Pahl, Plank, Tittmann u. A. die Nothwendigkeit der Wiederherstellung nachzuweisen vermochten, so wenig möchte eine solche durch Art. 1 der Bundes- und Art. 13 der Wiener Schlußacte rechtlich zu begründen sein.


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  • Corpus Evangelicorum — Corpus Evangelicorum, die vereinigten evangelischen Reichsstände Deutschlands. Die über den Protestantismus entstandenen Differenzen veranlaßten die evangelischen Fürsten zur Aufrechthaltung ihrer Confession gegen den Katholicismus Bündnisse… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Corpus evangelicorum — Corpus evangelicorum, s. Corpus catholicorum …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Corpus evangelicōrum — (lat.), die geschlossene Körperschaft der protestantischen deutschen Reichsstände auf den Reichstagen, wenn die Verhandlungen Religions und kirchliche Angelegenheiten betrafen. Ausdrücklich und regelmäßig geschah dies erst seit dem Westfälischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Corpus Evangelicorum — Das Corpus Evangelicorum wurde im Jahre 1653 konstituiert und umfasste alle lutherischen und reformierten Reichsstände. Das Direktorium befand sich in Kursachsen. Seit Gründung des Corpus Evangelicorum wurden Beschlüsse in Religionsfragen nur in… …   Deutsch Wikipedia

  • Corpus evangelicorum — Cọrpus evangelicorum   [lateinisch], im Heiligen Römischen Reich die entsprechend den Bestimmungen des Westfälischen Friedens (1648) am 22. 7. 1653 auf dem Reichstag zu Regensburg gebildete Vereinigung der evangelischen Reichsstände unter… …   Universal-Lexikon

  • Corpus catholicorum — Corpus catholicōrum und Corpus evangelicōrum (lat.), Bezeichnung der kath. und evang. Reichsstände, die sich, bes. seit dem Westfäl. Frieden (1648), auf den Reichstagen als zwei fest geschlossene Korporationen zur Wahrung ihrer beiderseitigen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Corpus Catholicorum — Corpus Catholicorum, s. u. Corpus evangelicorum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Corpus catholicōrum — (lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen Reichsstände, sofern sie sich dem Corpus evangelicorum (s.d.) gegenüber zu einer für sich bestehenden Körperschaft verbunden hatten. Den Vorsitz im C. führte Kurmainz. Nur einigemal jahen sich die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Corpus — Korpus oder Corpus (v. lat. corpus, „Körper“, neutrum) bezeichnet: mit männlichem Artikel, der Korpus oder Corpus: den Leib Jesu Christi an einem Kruzifix, siehe Leib Christi den Klangkörper eines Zupf oder Streichinstruments, siehe Korpus… …   Deutsch Wikipedia

  • Corpus Catholicorum — Der Corpus Catholicorum ist die Bezeichnung der Vereinigung der katholischen Reichsstände am Reichstag des Heiligen Römischen Reiches. Das Direktorium hatte Kurmainz inne. Im Gegensatz zum Corpus Evangelicorum, der evangelischen Vereinigung der… …   Deutsch Wikipedia

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