Conventionsfuß

Conventionsfuß

Conventionsfuß, Uebereinkunft vom 21. Dec. 1753 zwischen Bayern und Oesterreich, die seine Mark Silber zu 20 Gulden und die seine Mark Gold zu 283 Gulden (Gold zu Silber = 1: 14) auszuprägen; dieser Convention traten später die Stände des schwäb., fränk. und bayer. Kreises, hierauf die des oberrhein. und niederrhein. Kreises, zuletzt Sachsen, Hannover und Braunschweig bei. Allmälig traten jedoch die Staaten, welche die Katastrophe der franz. Revolution überdauerte, von der Convention zurück und wandten sich zu andern Münzsystemen, so daß heutzutage nur noch Oesterreich Conventionsgeld ausprägt.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Conventionsfuß — (Zwanzigguldenfuß), der 1748 vom Kaiser Franz I. als Wiener Münzfuß eingeführte, 1753 durch eine Convention zwischen Baiern u. Österreich festgesetzte Münzfuß, welchem 1760 die Stände des Fränkischen, Baierischen u. Schwäbischen Kreises, 1763 die …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen-Koburg-Gotha [1] — Sachsen Koburg Gotha, ein seit 1826 zu einer Herrschaft vereinigtes, zum Deutschen Bunde gehöriges Herzogthum in Thüringen von 35,843 QM. mit (Ende 1858) 153,900 Ew.; liegt in zwei größeren, abgesonderten Haupttheilen: Koburg (10 QM., 45,600 Ew.) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [2] — Sachsen, Königreich, zum Deutschen Bunde gehörig, an die preußischen Provinzen Sachsen u. Schlesien, an Böhmen, Baiern, Reuß, Sachsen Weimar u. Sachsen Altenburg grenzend, hat mit den Schönburgischen Herrschaften 2717/8 QM. Es ist größtentheils… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schwarzburg [1] — Schwarzburg, sonst reichsunmittelbare Grafschaft des. Obersächsischen Kreises, 351 QM., 116,000 Ew., in zwei Haupttheile, den nördlichen (die Unterherrschaft) u. den südlichen (die Oberherrschaft) getrennt, gehörte zwei Fürsten (S. Sondershausen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Waldeck-Pyrmont — Waldeck Pyrmont, Fürstenthum im nordwestlichen Deutschland, bestehend aus dem eigentlichen Fürstenthume W. (zwischen Westfalen u. Kurhessen gelegen) u. dem Fürstenthum Pyrmont (zwischen Preußen, Hannover, Braunschweig, Lippe Detmold u. Lippe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mecklenburg [1] — Mecklenburg, 1) zwei Großherzogthümer in Norddeutschland, nämlich: A) M. Schwerin, zwischen der Ostsee, welche hier das Salzhaff u. den Busen von Wismar bildet, den preußischen Regierungsbezirken Stralsund u. Potsdam, dem hannöverschen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzconventionen — Münzconventionen, Übereinkommen mehrer Staaten zur Feststellung eines bestimmten Münzfußes, nach welchem das Geld ausgeprägt u. in den verschiedenen Münzsorten gegenseitig u. im eigenen Lande im Verkehr genommen werden soll. Es wurden solche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nassau [1] — Nassau, 1) Herzogthum im westlichen Deutschland, grenzt im Norden u. Westen an die preußischen Regierungsbezirke Arnsberg u. Coblenz, im Süden an Hessen Darmstadt, im Osten an Frankfurt am Main, Kurhessen u. Hessen Homburg, bildet ein großes,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nürnberg — Nürnberg, 1) Landgericht im baierischen Kreise Mittelfranken; 31/6 QM., 16,000 Ew.; 2) Stadt darin, zweite Haupt aber erste Handelsstadt des Königreichs Baiern; Sitz eines Kreis u. Stadtgerichts, eines Handelsappellationsgerichts, der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Polen [2] — Polen, jetzt ein mit der Krone Rußland vereinigtes Königreich, zwischen Rußland, Österreich u. Preußen; hat 2331, 26 QM., ist meist flaches Land, ein wenig gebirgig im Süden durch Zweige der Karpaten u. nur bis zur Höhe von fast 2000 Fuß… …   Pierer's Universal-Lexikon

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