Carenzjahr

Carenzjahr

Carenzjahr (von carere, entbehren), das erste Jahr, in welchem der Inhaber einer geistlichen Pfründe den Ertrag derselben oder einen Theil davon an den Bischof oder das Stift abgeben mußte.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Vacanzjahr — Vacanzjahr, so v.w. Carenzjahr …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Annus — (lat., Jahr), 1) (Kalenderw.), A. solāris (A. naturālis), Sonnenjahr; A. lunāris, Mondjahr, von 12 Mondmonaten; A. communis, das gemeine Jahr von 365, dagegen A. bissextīlis (A. intercalāris. A. emholismicus), Schaltjahr; A. confusiōnis… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Carēnz — (v. lat.), 1) Mangel, Entbehrung; daher Carenzjahr, das Jahr, in welchem die Einkünfte eines Amtes zu Gunsten entweder der Wittwe des früheren Inhabers, od. des Fiscus verwendet werden u. der etwaige Nachfolger dasselbe nicht bezieht; 2) Fasten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gnadenjahr — Gnadenjahr, 1) (Annus gratiae), Jahr, während dessen nach dem Ableben eines Besoldeten dessen Erben, bes. Wittwen u. Kinder, noch die Einkünfte von einer Stelle beziehen; beschränkt sich nach Verfassung od. Umständen gewöhnlich nur auf ein halbes …   Pierer's Universal-Lexikon

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