Besitz

Besitz

Besitz. Das natürliche körperliche Innehaben einer Sache wird, wenn damit der Wille verbunden ist, als Recht zu besitzen, juristischer B. An unkörperlichen Sachen, z.B. B. eines Wegrechtes d.h. Ausübung desselben, heißt der B. quasi possessio. Für den Schutz des B.es, um Störungen abzuwehren, oder um verlorenen B. wieder zu erlangen, gibt es besondere Rechtsmittel, die sogenannten Besitzesinterdicte oder der summarische Besitzesprozeß. Die Hauptwirkung des B.es jedoch, wenn damit noch andere Bedingungen zusammentreffen, ist die Ersitzung (Usucapio) von Eigenthum und Servituten, je nach den Gegenständen und Verhältnissen in verschiedenen Zeiträumen, in 1, 3, 10, 30 Jahren u. auch seit unvordenklicher Zeit.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Besitz — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Eigentum • Eigentümerschaft Bsp.: • Der Besitz großer Reichtümer bringt selten das wahre Glück. • Sie verlor alles, was sie besaß (= alle ihre Besitztümer). • Das Haus gehört (oder: ist das Eig …   Deutsch Wörterbuch

  • Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Besitz — (lat. possessĭo), die faktische Herrschaft einer Person über eine Sache, im Gegensatz zur rechtlichen, dem Eigentum (s.d.). Der B. einer bisher von einem andern nicht besessenen Sache wird dadurch erworben, daß jemand tatsächliche Gewalt darüber… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Besitz — Besitz, Besitzer, Besitzung ↑ sitzen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Ein Mann in Ouagadougou in Afrika schützt beim Schlafen seinen Besitz, ein Fahrrad. Es ist anzunehmen, dass dies auch sein Eigentum ist. In der juristischen Fachsprache bedeutet der Begriff Besitz (lat. possessio) einen Gegenstand, über den… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Besitz — 1. Besitz ist Traum, Genuss ein Schaum. 2. Kein Besitz macht reich, macht er nicht gut zugleich. 3. Wer durch den Besitz des Erwünschten seine Begierden zu befriedigen wünscht, der will das Feuer mit Stroh löschen. 4. Wer im Besitz ist, dem hilft …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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