Bücherprivilegium

Bücherprivilegium

Bücherprivilegium, das von der Obrigkeit erhaltene ausschließliche Recht auf den Verlag eines Buches zum Schutz gegen Nachdruck. Die ältesten Bücherprivilegien sind die von 1469 in Venedig, in Deutschland das 1490 vom Bischof Heinrich von Bamberg gegebene. In Deutschland jetzt unnöthig bei dem allgemeinen Verbot des Nachdrucks.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Bücherprivilegium — Bücherprivilegium, ein dem Verleger oder Autor eines literarischen Werkes erteiltes Vorrecht des Inhalts, daß jeder, der innerhalb einer bestimmten Zeit das Werk ohne Ermächtigung nachdrucken oder nachgedruckte Exemplare verkaufen würde, einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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