Westfälische Domänenkäufer

Westfälische Domänenkäufer

Westfälische Domänenkäufer. Im J. 1810 verkaufte die königl. westfäl. Regierung in ihren Finanznöthen eine Anzahl Domänen. Nach der Auflösung des Königreichs Westfalen fand sich Preußen mit den Käufern ab, weil es das Königreich Hannover förmlich anerkannt hatte, Kurhessen dagegen, Braunschweig und Hannover zogen die Domänen wieder an sich und wiesen die Klagen der Käufer ab, weil sie das Königreich Westfalen nie anerkannt hatten (Napoleon I. hatte bekanntlich den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Braunschweig vertrieben, Hannover dem König Georg III. von England entrissen). Zu Wien und Frankfurt erhielten die Kläger zuerst einige Zusicherungen, 1823 erklärte sich aber der Bundestag für incompetent und verwies sie an die Landesgerichte.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Westfälische Domänenkäufer — Westfälische Domänenkäufer, die Erwerber von Domänen aus dem altfürstlichen Besitzthum derjenigen Häuser, aus deren Ländern im Jahr 1807 das Königreich Westfalen gebildet wurde, während der Zeit des Bestehens dieses Königreiches. Die Behandlung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Usurpation — (v. lat.), 1) die widerrechtliche Anmaßung der Rechte eines Andern; 2) im Völkerrecht die Besitzesergreifung der Staatsgewalt über ein Land od. einen Landestheil an Stelle des früheren Souverains, mit der Absicht Letzteren von dem Wiedereintritt… …   Pierer's Universal-Lexikon

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