- Westfälische Domänenkäufer
Westfälische Domänenkäufer. Im J. 1810 verkaufte die königl. westfäl. Regierung in ihren Finanznöthen eine Anzahl Domänen. Nach der Auflösung des Königreichs Westfalen fand sich Preußen mit den Käufern ab, weil es das Königreich Hannover förmlich anerkannt hatte, Kurhessen dagegen, Braunschweig und Hannover zogen die Domänen wieder an sich und wiesen die Klagen der Käufer ab, weil sie das Königreich Westfalen nie anerkannt hatten (Napoleon I. hatte bekanntlich den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Braunschweig vertrieben, Hannover dem König Georg III. von England entrissen). Zu Wien und Frankfurt erhielten die Kläger zuerst einige Zusicherungen, 1823 erklärte sich aber der Bundestag für incompetent und verwies sie an die Landesgerichte.
http://www.zeno.org/Herder-1854.