Verpfändung

Verpfändung

Verpfändung, s. Pfand.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verpfändung — ist die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers (Sicherungsnehmers). Dem Sicherungsnehmer wird die gesetzliche Befugnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Verpfändung — Verpfändung,die:Versatz;Sicherungsübereignung(Wirtsch) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verpfändung — Unterpfand; Pfand * * * Ver|pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Verpfänden * * * Ver|pfạ̈n|dung, die; , en: das Verpfänden; das Verpfändetwerden. * * * Verpfändung,   die Bestellung eines Pfandrechts. * * * Ver|pfạ̈n|dung, die; …   Universal-Lexikon

  • Verpfändung — Wer die erste Verpfändung hat, ist der erste zur Zahlung. – Graf, 281, 341; Lichner, 383, 197. Wer die erste Hypothek besitzt, wird zuerst bezahlt; jede folgende kommt mit der Zahlung später …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Verpfändung der Eisenbahn — s. Eisenbahnpfandrecht und Eisenbahngebühren …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Verpfändung — die rechtsgeschäftliche Bestellung eines Pfandrechts im Gegensatz zum Entstehen der ⇡ gesetzlichen Pfandrechte. Vgl. auch ⇡ Pfandrecht …   Lexikon der Economics

  • Verpfändung — Ver|pfạ̈n|dung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verpfändung von Erstattungsansprüchen — Ansprüche auf Erstattung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen, Steuervergütungen und Haftungsbeträgen können verpfändet werden (§ 46 I AO). Es sind die für die Abtretung dieser Ansprüche geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden …   Lexikon der Economics

  • Unterpfand — Verpfändung; Pfand * * * Un|ter|pfand [ ʊntɐpf̮ant], das; [e]s, Unterpfänder [ ʊntɐpf̮ɛndɐ] (geh.): Gegenstand, Person, Eigenschaft o. Ä. als Beweis, Zeichen von etwas: drei symbolische Ringe als Unterpfand ihrer Liebe. * * * Ụn|ter|pfand 〈n.… …   Universal-Lexikon

  • Pfandrecht — Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”