Aufwandgesetze, Luxusgesetze

Aufwandgesetze, Luxusgesetze

Aufwandgesetze, Luxusgesetze sollen Individuen oder Ständen die Gränze vorschreiben, wie weit sie in ihrem Auffwande für Kleidung, häusliche Einrichtung, Gastmahle, Familienfeier u.s.w. gehen dürfen; im Alterthum und durch das Mittelalter bis in die neue Zeit herab durchgängig erlassen und gehandhabt, sind sie von der neuen Gesetzgebung fast allgemein beseitigt worden.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Aufwand — ist das Ausgeben von Geld zu Bedürfnissen des Ausgebers, meist das Ausgeben großer Summen ohne Noth, daher so v.w. Luxus, s.d. Daher Aufwandgesetze, so v.w. Luxusgesetze …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Luxus — (lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, der über den durchschnittlich üblichen oder auch notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Da letzterer kein feststehender ist, so ist auch der Begriff L. ein durchaus relativer, und Roscher meint mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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