Triplik

Triplik

Triplik, die Beantwortung der Duplik, s. d.


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  • Triplik — Triplik, im bürgerlichen Rechtsverfahren, wenn dieses schriftlich ist, die dritte Schrift des Klägers, im mündlichen der dritte Satz. Eigentlich sollen nach dem gemeinen Processe jedem Theile nur zwei solche Exposés zustehen, dem Kläger die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Triplīk — (lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Dublik des Beklagten durch den Kläger; triplizieren, die T. abgeben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Triplik — Triplĭk (lat.), die 3. Klageschrift, Beantwortung der Duplik (s.d.); triplizieren, verdreifachen; eine T. beim Gericht einreichen; Triplikāt, 3. Ausfertigung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Triplik — In der Rechtswissenschaft ist die Triplik die weitere (dritte) Stellungnahme des Klägers auf die Duplik des Beklagten. Die Triplik kann somit den Anspruch aufrechterhalten. Reihenfolge Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden also in der Regel… …   Deutsch Wikipedia

  • Triplik — Tri|plik 〈f. 20〉 Antwort des Klägers auf eine Duplik des Beklagten [<frz. triplique; zu spätlat. triplicare „dreimal sagen“] * * * Tri|plik [auch: ...lɪk], die; , en [zu lat. triplex, ↑Triplikat, geb. nach ↑Duplik] (Rechtsspr. veraltend):… …   Universal-Lexikon

  • Triplik — Sagsørerens 3. indlæg …   Danske encyklopædi

  • Triplik — Tri|plik 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Antwort des Klägers auf eine Duplik des Beklagten [Etym.: <frz. triplique <neulat.; zu lat. triplicare »dreimal sagen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Triplik — Tri|plik die; , en <zu lat. triplex »dreifach«, Analogiebildung zu ↑Duplik> die Antwort des Klägers auf eine ↑Duplik des Beklagten (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Triplik — Tri|plik, die; , en <lateinisch> (veraltend für Antwort des Klägers auf eine Duplik) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Quadruplik — Die Quadruplik im Zivilprozeß ist die weitere (dritte) Stellungnahme des Beklagten auf die Triplik des Klägers, die Entgegnung des Beklagten auf die Triplik des Klägers, zweite Gegeneinrede des Beklagten. Reihenfolge Im zivilrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

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