- Tradiren
Tradiren, lat. tradere, übergeben, überliefern; traditionell, durch Ueberlieferung fortgepflanzt; Tradition, Ueberlieferung; in der Rechtssprache Besitzesübertragung zum Erwerb von Eigenthum od. dinglichen Rechten an der Sache; Traditoren, s. Abgefallene.
http://www.zeno.org/Herder-1854.