- Attentatenstrafe
Attentatenstrafe; in sie verfällt ein Richter, der trotz einer rechtsgiltigen Appellation die Verfügung, gegen welche appellirt wurde, zur Vollziehung bringt.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Attentatenstrafe; in sie verfällt ein Richter, der trotz einer rechtsgiltigen Appellation die Verfügung, gegen welche appellirt wurde, zur Vollziehung bringt.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Attentat — (v. lat.), 1) eigentlich jeder Versuch, den man macht etwas zu erreichen od. auszuführen; bes. 2) in schlimmem Sinn, ein gesetzwidriges Unternehmen; 3) die Vollziehung einer Verfügung durch einen Richter, welche in Folge von Appellation… … Pierer's Universal-Lexikon