- Struve [1]
Struve, Name von einigen berühmten deutschen Rechtsgelehrten. – S., Georg Adam, geb. 1619 zu Magdeburg, wurde 1645 Beisitzer des Schöppenstuhls zu Halle, 1646 Professor der Rechte zu Jena, 1680 Regierungspräsident zu Weimar, st. 1692. Sein »Syntagma juris civilis secundum ordinem Pandectarum« erlebte mehre Auflagen, seine »Jurisprudentia Romano-Germanica forensis« (1670) gab noch 1767 Heineccius neu heraus, nachdem sie bereits 1738 deutsch erschienen war. – S., Burkhard Gotthelf, der Sohn des Vorigen, geb. 1671 zu Weimar, wurde schon 1697 Bibliothekar zu Jena, 1712 Professor des Staats- u. Lehenrechts sowie Historiograph des sächs.-ernestinischen Hauses, st. 1738; er machte sich nicht um die Rechtswissenschaft, aber um die Geschichte durch Anlegung von Sammelwerken (seine Bibliotheca historica gab umgearbeitet zuletzt Meusel heraus, Lpz. 1782–1804, 11 B.) und die Herausgabe von Pistorius »Illustres veteres scriptores etc.« (3. Aufl. Regensb. 1726) u. Frehers »Rerum Germanicarum scriptores aliquot insignes« (3. Aufl. Straßb. 1717) sehr verdient. J. E. Hausmann verherrlichte ihn in der Schrift: Janus Gruterus in B. G. Struvio resuscitatus, Jenae 1708. Sein Bruder S., Friedr. Gottlieb, geb. 1676 zu Jena, gest. 1752 zu Kiel, wo er lange Jahre Professor der Rechte gewesen, lieferte außer juristischen Werken eine »Erklärung deutscher Wörter u. Redensarten, welche im gemeinen Leben vorkommen« (Hamb. 1748).
http://www.zeno.org/Herder-1854.