- Res
Res, lat., Sache, im Rechtswesen jedes Ding, Rechtsobject, Sache, Streitgegenstand, Rechtsstreit, Angelegenheit, Geschäft, Natur der Sache (re, in, ex, re), Allgemeinheit oder Dinglichkeit eines Rechtsverhältnisses (in rem), Inbegriff von Vermögen, Gemeinwesen, Verfassung, Thatsache, Handlung, Leistung od. Gegenleistung bei Obligationen. Eintheilung: r. in commercio, alle Dinge, denen ein Geldwerth zukommt und die Gegenstand des Privatverkehrs sein können; r. extra commercium, der Gegensatz hievon, wozu gehören die r. sacrae, nämlich der Gottheit geweihte Sachen u. Kirchen; r. religiosae, Begräbnißplätze; r. sanctae, befriedete Sachen (Stadtmauern, Häfen, Rathhäuser) und Personen (Patrone, Gesandte); r. communes omnium, woran das Eigenthum Keinem, das Nutzungsrecht Allen zusteht (Luft, Meer und Ufer, vorbeifließendes Wasser); r. publicae, Staatseigenthum (Flüsse, Häfen, Straßen, Staatsvermögen); r. universitatis, Gemeindeeigenthum; r. nullius Sachen, die sich noch in Niemandens Eigenthum befunden haben od. vom Eigenthümer aufgegeben worden sind (r. derelictae); fallen dem ersten Besitzergreifer zu; r. corporales, körperliche, incorporales, unkörperliche Sachen (Rechte, Forderungen); r. fungibiles, vertretbare, verzehrbare Sachen, wobei nur die Gattung (genus) nicht das Individuum (species), und beim Zurückerstatten nur Gattung und Güte in Betracht kommt. R. mobiles, bewegliche, und immobiles, unbewegliche (Grundstücke, r. soli, fundi, praedia) Sachen; r. singulares, Einzelnsachen, und universitates rerum, Begriffsganzes (Heerde, Waarenlager, Bibliothek); r. dividuae, theilbare, individuae, untheilbare Sachen; r. principales, Haupt-, r. accessoriae, Nebensachen, Pertinenzen; r. mancipi, im alten Römerrecht eine strenge Eigenthumsform für Grundstücke auf italischem Boden, Sklaven, Thiere, die in mancipio waren.
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