Remboursiren
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Remboursiren — (v. fr., spr. Rangboursiren), 1) die bei einem protestirten Wechsel entstandenen Kosten (Rembours) wiedererstatten u. den Wechsel zurück einlösen; 2) die in einem Wechsel bezogene Summe decken, diese Deckung (Rembours, Remboursement), einsenden… … Pierer's Universal-Lexikon