Präveniren

Präveniren

Präveniren, zuvorkommen, vorgreifen; Prävention, bei concurrirender Gerichtsbarkeit die erste Anhandnahme des Rechtsfalles u. die dadurch begründete Gerichtszuständigkeit. – Präventionstheorie, im Strafrecht die Ansicht, daß der Staat durch allgemeine Maßregeln und Einrichtungen Verbrechen verhindern soll; im engern Sinne die Ansicht, daß der Staat berechtigt sei, Verbrecher nach überstandener Strafe in einer persönlichen Beschränkung zu halten, um die Wiederholung des Verbrechens unmöglich zu machen.


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  • Präveniren — (v. lat.), 1) zuvorkommen, vorgreifen, vorbauen; 2) zuvor benachrichtigen, aufmerksam machen. Daher Prävention, 1) das Zuvorkommen; 2) warnende Benachrichtigung; 3) Beantwortung vorausetzender Einwürfe in Rede od. Schrift; 4) im Processe die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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