Obedienz

Obedienz

Obedienz, vom lat. obedientia, Gehorsam; canonische O., die Unterordnung der einzelnen Kirchenämter u. ihrer Inhaber unter den nächsthöheren Kirchenobern u. dessen Amtsgewalt, eine Verpflichtung, deren Erfüllung der Kleriker durch den O.eid auf sich nimmt; kirchenpolitische O., die Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Papstes. Erzbischofes od. Bischofes von Seite seines Wahlcollegiums sowie von Seite der ihm untergebenen Nationen, Provinzen, Diöcese; klösterliche O., das feierliche Gelöbniß unbedingten Gehorsams gegen die Kloster- u. Ordensobern. O.-gesandtschaften, durch welche die neugewählten deutschen Kaiser dem Papste ihre Anerkennung sowie ihre Unterordnung in kirchlichen Angelegenheiten ausdrückten, üblich von den Zeiten Kaiser Heinrichs V. (1106–25) bis auf Franz I. (1745), jedoch nicht ohne Unterbrechung.


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  • Obedienz — Obedienz, auch: Obödienz; (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) steht für: Kirchliches Sondervermögen im Mittelalter, meist durch Schenkung entstanden Anhängerschaft z. B. eines Bischofs oder eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Obedienz — (v. lat.), 1) der Gehorsam eines Untergebenen gegen seinen Vorgesetzten; bes. 2) in der Katholischen Kirche der Gehorsam der Regularen u. Nonnen gegen die Ordensobern; Canonische O. (Obedientia canonica), nach dem Canonischen Rechte der Gehorsam …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obedĭenz — (lat., »Gehorsam«, Obedientia canonica), zunächst das Abhängigkeitsverhältnis, in dem kirchlich Untergebene zu ihren Obern stehen; sodann der Bezirk, in dem ein geistlicher Oberer Gehorsam findet, so während des Schismas 1378–1415 die Länder, die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Obediénz — (lat.), Gehorsam, insbes. in der kath. Kirche der durch den Obedienzeid gelobte Gehorsam der Kirchendiener gegen ihre Kirchenobern, also der Geistlichen gegen die Bischöfe und dieser gegen den Papst (obedĭentĭa canonĭca), sowie der durch das… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Obedienz — Großorient; Großloge; Obödienz * * * Ob|e|di|ẹnz 〈f. 20; unz.; kath. Kirche〉 1. Gehorsam (gegenüber den geistl. Vorgesetzten) 2. Anhängerschaft eines Kandidaten für die Papst od. Bischofswahl bei zwiespältiger Wahl [<lat. oboedire… …   Universal-Lexikon

  • Obedienz — Ob|e|di|ẹnz auch: O|be|di|ẹnz 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.; kath. Kirche〉 1. Gehorsam (gegenüber den geistl. Vorgesetzten) 2. Anhängerschaft eines Kandidaten für die Wahl zum Papst od. Bischof bei zwiespältiger Wahl [Etym.: zu lat. oboedire… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Obedienz — Ob|e|di|ẹnz, die; <lateinisch> (katholische Kirche kanonischer Gehorsam der Kleriker gegenüber den geistlichen Oberen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Obedienz, Obödienz — nz die; <aus lat. obedientia, oboedientia »Gehorsam; Anhang« zu oboediens »gehorsam«>: 1. Gehorsamspflicht der ↑Kleriker gegenüber den geistlichen Oberen. 2. Gehorsamsgelübde von Ordensangehörigen. 3. Anhängerschaft eines Papstes während… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Obödienz — Obedienz, auch: Obödienz; (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) Kirchliches Sondervermögen im Mittelalter, meist durch Schenkung entstanden Anhängerschaft z. B. eines Bischofs oder eines Papstkandidaten… …   Deutsch Wikipedia

  • Großorient — Obedienz; Großloge; Obödienz …   Universal-Lexikon

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