Nachwährschaft

Nachwährschaft

Nachwährschaft des Verkäufers für wesentliche, von ihm verschwiegene Mängel der Kaufssache, die den Käufer berechtigen, in gewissen Fristen u. Formen auf Aufhebung des Kaufes (Wandelung) oder Minderung des Preises zu klagen. Am wichtigsten für den Viehhandel, meist mit besonderen Gesetzen.


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  • Nachwährschaft — Nach|währ|schaft 〈f. 20; unz.; schweiz.〉 Gewähr für nach dem Kauf festgestellte Mängel bei Häusern od. Haustieren …   Universal-Lexikon

  • Bauer (der) — 1. Armer Bauern Kälber und reicher Herren Töchter werden nicht alt. – Kirchhofer, 347. 2. Auch der Bauer isst nicht ungesalzen. Was ihm indess von seinem Schulzen, Landrath oder Pfarrer vorgepredigt wird, ist in der Regel nicht mit attischem… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Haar — 1. An einem Haar zieht man mich hin, wo ich gern bin. – Körte, 2504. 2. Auch ein Haar hat seinen Schatten. – Eiselein, 266; Simrock, 4151. Böhm.: I vlas má svůj stín. (Čelakovsky, 284.) Lat.: Etiam capillus unus habet umbram suam. (Eiselein,… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Rotz — 1. Wider Rotz und Spath ist kein Rath. – Graf, 260, 218; Estor, III, 665, 1109. Empfiehlt Vorsicht beim Einkauf von Thieren, besonders Pferden, und handelt von der Nachwährschaft, die geleistet werden muss, für Mängel, die schon zur Zeit des… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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