- Medumsgüter
Medumsgüter, urbar gemachter Waldboden, den Ansiedlern gegen Zins erblich überlassen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Medumsgüter, urbar gemachter Waldboden, den Ansiedlern gegen Zins erblich überlassen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Medumsgüter — Medumsgüter, im Hessischen Coloniatgüter, welche gegen einen bestimmten Zins erblich überlassen[69] werden. Medumskorn, das davon dem Gutsherrn zu entrichtende Zinskorn … Pierer's Universal-Lexikon