Legestädte

Legestädte

Legestädte, im alten deutschen Reiche Städte, wo bestimmte Reichsabgaben bezahlt wurden; Stapelstädte, wo die eingeführten Waaren eine gewisse Zeit zum Verkauf ausgeboten werden mußten; in Oesterreich Städte, wo Transitogüter bis zu weiterer Verführung aufbewahrt werden.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Legestädte — Legestädte, 1) Städte, wo etwas mit Staatsbewilligung niedergelegt wird; 2) im vormaligen Deutschen Reiche die Städte, wo gewisse Reichsanlagen bezahlt werden mußten; 3) im Österreichischen Städte, wo T ransitogüter, um Schleichhandel zu verbüten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legestädte — Legestädte, im alten Deutschen Reiche Städte, in denen gewisse Reichsabgaben bezahlt werden mußten; auch gewisse Stapelplätze, in denen alle in deren Bezirk eingeführten Waren auf eine gewisse Zeit zum Verkauf ausgeboten werden mußten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legstädte — Legstädte, so v.w. Legestädte …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leipzig [1] — Leipzig (hierzu drei Beilagen: Stadtplan mit Registerblatt, Karte »Leipzig mit den Vororten« und Tafel »Leipziger Bauten I III«), nach der Zählung von 1900 die größte Stadt des Königreichs Sachsen und die viertgrößte des Deutschen Reiches,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legestadt, die — Die Lêgestadt, plur. die städte, überhaupt, eine Stadt, in welche etwas niedergelegt wird. Besonders, 1) in der Deutschen Reichsverfassung ist eine Legestadt diejenige, in welcher die Reichsanlagen von den Ständen niedergeleget, d.i. bezahlet… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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