Legestädte — Legestädte, 1) Städte, wo etwas mit Staatsbewilligung niedergelegt wird; 2) im vormaligen Deutschen Reiche die Städte, wo gewisse Reichsanlagen bezahlt werden mußten; 3) im Österreichischen Städte, wo T ransitogüter, um Schleichhandel zu verbüten … Pierer's Universal-Lexikon
Legestädte — Legestädte, im alten Deutschen Reiche Städte, in denen gewisse Reichsabgaben bezahlt werden mußten; auch gewisse Stapelplätze, in denen alle in deren Bezirk eingeführten Waren auf eine gewisse Zeit zum Verkauf ausgeboten werden mußten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Legstädte — Legstädte, so v.w. Legestädte … Pierer's Universal-Lexikon
Leipzig [1] — Leipzig (hierzu drei Beilagen: Stadtplan mit Registerblatt, Karte »Leipzig mit den Vororten« und Tafel »Leipziger Bauten I III«), nach der Zählung von 1900 die größte Stadt des Königreichs Sachsen und die viertgrößte des Deutschen Reiches,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Legestadt, die — Die Lêgestadt, plur. die städte, überhaupt, eine Stadt, in welche etwas niedergelegt wird. Besonders, 1) in der Deutschen Reichsverfassung ist eine Legestadt diejenige, in welcher die Reichsanlagen von den Ständen niedergeleget, d.i. bezahlet… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart