Kanzler

Kanzler

Kanzler (cancellarius), eigentlich der Vorsteher einer Kanzlei; im Mittelalter derjenige Beamte, welcher die von dem Regenten ausgehenden öffentl. Schriften ausfertigte. Der K. der deutschen Kaiser war der erste Beamte der Krone, später durfte der Kaiser ihn nicht mehr frei wählen, sondern die Würde gehörte dem Erzbischof von Mainz, wie der zu Köln Erz-K. von Italien, der von Trier Erz-K. von Arelate war; vergl. Erzämter. Im alten Frankreich war der K. Justizminister und der erste Beamte des Reichs. In England ist der Lord-K. (Lord High Chancellor) neben dem Erzbischof von Canterbury der erste Unterthan, Justizminister und Vorsteher eines besondern Gerichtshofes (Court of Chancery). Außerdem gibt es in England noch andere K. würden, z.B. einen K. der Schatzkammer (Chancellor of Exequer), des Herzogthums Lancaster, und der 2 Universitäten. In Deutschland wurde der Titel seit dem 15. Jahrh. für sehr verschiedene Behörden angewendet; in neuester Zeit führte Hardenberg in Preußen als erster Minister den Titel Staats-K., in Oesterreich Fürst Metternich als Haus-. Hof- u. Staats-K.


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Synonyme:

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  • Kanzler(in) — Kanzler(in) …   Deutsch Wörterbuch

  • Kanzler [2] — Kanzler, der, Minnesänger (nach Ein. Heinrich von Klingenberg), Kanzler des Kaisers Rudolf u. 1392 Bischof zu Kostnitz; seine Gedichte moralischen Inhalts im 2. Band der Manessischen Sammlung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kanzler — (lat. Cancellarius, franz. Chancelier, engl. Chancellor), der Beamte, der die Ausfertigung der Staatsurkunden zu besorgen hat. Die Kanzlerwürde war anfänglich eine der höchsten in den europäischen Reichen, die regelmäßig mit Geistlichen besetzt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kanzler — Sm std. (10. Jh.), mhd. kanzelære, kanzler, ahd. kanzellāri, kanzilāri Entlehnung. Entlehnt aus spl. cancellārius Vorsteher einer Behörde (Kanzlei). Ursprünglich ein spätrömischer Amtstitel, bezeugt seit dem 4. Jh. Er bezeichnet den Amtsdiener,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kanzler [1] — Kanzler (Cancellarius), 1) im Mittelalter der Hofbeamte, welcher die königlichen Urkunden ausfertigte u. mit unterzeichnete u. sonst auch den Posten eines Ministers versah; 2) in der Deutschen Reichsverfassung so v.w. Erzkanzler; 3) oberster… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kanzler — (lat. cancellarīus), im Mittelalter einer der obersten Hofbeamten, dem die Anfertigung der öffentlichen Urkunden oblag, daher der Reichssiegelbewahrer, gewöhnlich ein Geistlicher; Erz K. im Deutschen Reich war der Erzbischof von Mainz (s.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kanzler — Kanzler,der:⇨Regierungschef …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Kanzler — Bundeskanzler * * * Kanz|ler [ kants̮lɐ], der; s, , Kanz|le|rin [ kants̮lərɪn], die; , nen: 1. (in Deutschland und in Österreich) Regierungschef[in]: der Kanzler bestimmt die Richtlinien der Politik; welche Partei stellt den Kanzler? 2.… …   Universal-Lexikon

  • Kanzler — Das Wort Kanzler (aus lateinisch cancellarius) bezeichnete im Mittelalter zunächst den Kanzleileiter einer Urkundenbehörde und wird seitdem auch für hohe politische Beamte im Staatswesen verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Heiliges Römisches Reich… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanzler — der Kanzler, (Mittelstufe) Leiter der Bundesregierung in Deutschland und Österreich Synonym: Bundeskanzler Beispiel: Der neue Kanzler tritt morgen sein Amt an …   Extremes Deutsch

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