Justizverweigerung
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Justizverweigerung — (Denegatio justitiae), der Fall, wenn eine Gerichtsbehörde, obschon sie den Rechten nach zur Gewährung der Rechtshülfe verpflichtet wäre, aus ungenügenden Gründen einer Partei diese Gewährung versagt. Die benachtheiligte Partei hat in solchem… … Pierer's Universal-Lexikon
Justizverweigerung — Justizverweigerung, s. Rechtsverweigerung und Bundesrat (S. 602) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Beschwerde — Beschwerde, im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Tatsachen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Justizium — oder Justitium, Rechtsstillstand, den Stillstand der Rechtspflege nennt man eine gerichtliche Untätigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Geschichtlicher Bedeutungswandel 3 Rechtsvorschriften 3.1 … Deutsch Wikipedia
Untertanenprozess — Audienz am Reichskammergericht, Kupferstich, 1750 Als Untertanenprozesse bezeichnen Rechtshistoriker diejenigen Gerichtsverfahren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, die Untertanen einzelner Reichsstände seit Beginn der Frühen Neuzeit… … Deutsch Wikipedia
Westfälische Domänenkäufer — Westfälische Domänenkäufer, die Erwerber von Domänen aus dem altfürstlichen Besitzthum derjenigen Häuser, aus deren Ländern im Jahr 1807 das Königreich Westfalen gebildet wurde, während der Zeit des Bestehens dieses Königreiches. Die Behandlung… … Pierer's Universal-Lexikon
Beschwerde — (lat. Gravamen, Rechtsw.), die über eine Verletzung, welche ein Oberer gegen einen Niederen, od. ein Gleicher gegen einen Gleichen sich erlaubte, geführte Klage. Betreffen die Beschwerdepunkte eine in einem Processe ertheilte Rechtsentscheidung,… … Pierer's Universal-Lexikon
Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… … Pierer's Universal-Lexikon
Bundesrat — Bundesrat, im Deutschen Reich (und vorher im Norddeutschen Bund) das Kollegium der Vertreter der Bundesstaaten, der Träger der Reichssouveränität. Im B. findet nach einem Ausspruch des Fürsten Bismarck die Souveränität der verbündeten Regierungen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… … Meyers Großes Konversations-Lexikon