Interimisticum

Interimisticum

Interimisticum, lat., so viel als Provisorium, nämlich jede Maßregel, welche in irgend einer Angelegenheit vorläufig getroffen wird; dann jede vorläufige u. rechtsgiltige Anordnung, wodurch bei Streitigkeiten über Mein und Dein die Verhältnisse so geordnet werden, daß während des Streites keine neuen Nachtheile od. Streitigkeiten entstehen können; interimistisch, einstweilig, vorläufig.


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  • Interimistĭcum — (lat.), 1) jede provisorisch eintretende Maßregel; insbesondere 2) (I. decretum, Interimsdecret, Interimsbescheid, Provisorium), im Civilproceß eine gerichtliche Verfügung, durch welche über das Verhältniß des Streitgegenstandes während der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Niederlande [2] — Niederlande (Gesch.). Das Land, welches jetzt N. heißt, wurde, so weit die Geschichte reicht, von Germanen bewohnt; wann u. wie aber diese dahin kamen, ist nicht genau zu berichten, wahrscheinlich geschah ihre Einwanderung mit Vertreibung der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Provisorĭum — (lat.), 1) eine einstweilige Veranstaltung od. dergl. Zustand bis zur definitiven Regulirung; 2) (Interimisticum), eine vorläufige Verfügung wegen eines vorauszusehenden od. zu besorgenden Falls, bes. ein richterliches Decret, wodurch ein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • David [1] — David (hebr., der Geliebte). I. Fürsten: A) König von Juda: 1) D., jüngster Sohn des Isai (daher dichterisch der Isaïde), eines Hebräers in Bethlehem, aus dem Stamme Juda, dessen Heerden er hütete; wurde von Samuel als Nachfolger Sauls zum Könige …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutschkatholiken — Deutschkatholiken, die Mitglieder der religiösen Gemeinschaft, die sich seit 1844 von der Römischkatholischen Kirche getrennt u. auf Grund eines neuerrichteten Glaubensbekenntnisses Gemeinden gestiftet haben. Die Entstehung derselben hatte ihren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… …   Pierer's Universal-Lexikon

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