- Inhäsivbescheid
Inhäsivbescheid, im Mandatsproceß, wenn die Einreden verwerflich od. illiquid erscheinen, die Erneuerung des Mandats durch ein Urtheil, gegen welches kein Rechtsmittel zulässig ist.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Inhäsivbescheid, im Mandatsproceß, wenn die Einreden verwerflich od. illiquid erscheinen, die Erneuerung des Mandats durch ein Urtheil, gegen welches kein Rechtsmittel zulässig ist.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Inhäsivbescheid — (v. lat.), Erkenntniß, welches eine bloße Wiederholung od. unvermeidliche Consequenz von einem früheren Urtheil enthält, das selbst bereits rechtskräftig geworden ist, z.B. wenn in dem früheren Erkenntniß die Verurtheilung von Ableistung eines… … Pierer's Universal-Lexikon