Ignorantia

Ignorantia

Ignorantia, lat., Unkunde entweder über das Recht an sich, dessen was Rechtens sei (i. juris), mit welcher Ausrede sich in der Regel niemand behelfen kann, weil das Recht als allgemein bekannt vorausgesetzt wird (error juris nocet); oder über thatsächliche Verhältnisse (i. facti), was in der Regel keinen Schaden bringt, wenn der Irrthum entschuldbar war (error facti non nocet).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Ignorantia — (lat.), Nichtwissen, Unkunde, Irrthum. Sie ist bes. in rechtlicher Hinsicht in der doppelten Weise a) als I. juris, Unkenntniß von Rechtsgrundsätzen u. gesetzlichen Vorschriften, u. b) als I. facti, Unkenntniß von Thatsachen, Ereignissen u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • ignorantia — /ignaraensh(iy)a/ Ignorance; want of knowledge. Distinguished from mistake (error), or wrong conception. Divided by Lord Coke into ignorantia facti (ignorance of fact) and ignorantia juris (ignorance of law). And the former, he adds, is twofold… …   Black's law dictionary

  • ignorantia — /ignaraensh(iy)a/ Ignorance; want of knowledge. Distinguished from mistake (error), or wrong conception. Divided by Lord Coke into ignorantia facti (ignorance of fact) and ignorantia juris (ignorance of law). And the former, he adds, is twofold… …   Black's law dictionary

  • Ignorantia facti — ist die lateinische Bezeichnung für einen Tatbestandsirrtum, das heißt der Handelnde kennt wesentliche Teile des Sachverhalts nicht, der die Rechtsfolge trägt. Im Strafrecht führt die ignorantia facti zum Ausschluss des Vorsatzes (in Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Ignorantia juris non excusat — or Ignorantia legis neminem excusat (Latin for ignorance of the law does not excuse or ignorance of the law excuses no one ) is a public policy holding that a person who is unaware of a law may not escape liability for violating that law merely… …   Wikipedia

  • Ignorantia iuris nocet — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Ignorantia legis — bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit eigenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ignorantia legis non excusat — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • ignorantia legis non excusat — Ignorantia legis bezeichnet einen Irrtum über das Bestehen oder den Inhalt einer Rechtsnorm. Im strafrechtlichen Zusammenhang geht es dabei insbesondere um den sogenannten Verbotsirrtum, also die Unkenntnis der Rechtswidrigkeit bzw. Strafbarkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Ignorantia non est argumentum — (lat. Unwissenheit ist kein Argument) ist ein Ausspruch des Philosophen Spinoza im Streit mit Theologen, die die bestimmende Ursache aller Erscheinungen und Abläufe im Willen sahen und diesen als einzigen Beweisgrund für die Erklärung der Ursache …   Deutsch Wikipedia

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