Irrthum
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Irrthum — (lat. Error), 1) jede Vorstellung, welche mit der eigentlichen, erkennbaren Beschaffenheit der Dinge im Widerspruch steht. Man unterscheidet unverschuldete u. verschuldete Irrthümer; die letzteren werden nach Jesu Lehre als Sünde bezeichnet, u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Irrthum — 1. Den Irrthum bekennen, erleichtert die Strafe. – Winckler, XVI, 86. 2. Der Irrthum olim deutscher Treu ist mit der alten Zeit vorbei. – Reinsberg V, 59. 3. Die Irrthümer der Aerzte werden mit Erde, unsere Fehler mit Liebe bedeckt. Port.: Os… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Irrthum, der — Der Irrthum, des es, plur. die thümer. 1. Als ein Concretum. 1) Eine Handlung, ein Fall, wo man auf eine unvorsetzliche Art ein Ding für das andere nimmt, ein Versehen; in welcher Bedeutung der Plural nicht üblich zu seyn scheinet. Einen Irrthum… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Einer neuen Wahrheit ist nichts schädlicher als ein alter Irrthum. — См. Как мудрено истреблять закоренелые предрассудки, в которых низкие души находят свои выгоды … Большой толково-фразеологический словарь Михельсона (оригинальная орфография)
Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… … Pierer's Universal-Lexikon
Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… … Pierer's Universal-Lexikon
Error — (lat.), Irrthum. E. calcŭli (E. in calculo), Irrthum in einer Rechnung; E. facti, thatsächlicher, d.h. eine Thatsache betreffender Irrthum; E. juris, Rechtsfehler, Irrthum in einem Rechtssatze; E. loci, nach Boerhave die widernatürliche Ergießung … Pierer's Universal-Lexikon
Ignorantia — (lat.), Nichtwissen, Unkunde, Irrthum. Sie ist bes. in rechtlicher Hinsicht in der doppelten Weise a) als I. juris, Unkenntniß von Rechtsgrundsätzen u. gesetzlichen Vorschriften, u. b) als I. facti, Unkenntniß von Thatsachen, Ereignissen u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Unwissenheit — (Ignorantia), der Mangel der Kenntniß von einer Sache. In rechtlicher Beziehung steht eine solche U. dem Irrthum (Error) gleich; auch der letztere beruht immer auf einem Nichtwissen dessen, was eigentlich das Wahre ist. Ist eine solche U. das… … Pierer's Universal-Lexikon
Übergabe — Übergabe, 1) (Traditio), in privatrechtlicher Beziehung die Übertragung des Besitzes einer Sache von dem bisherigen Inhaber derselben auf einen Andern. Dieselbe kann entweder blos als ein Act des Besitzerwerbes vorkommen, od. auch als ein Act der … Pierer's Universal-Lexikon