- Ambrosius, St.
Ambrosius, St., einer der 4 großen lateinischen Kirchenlehrer wurde wahrscheinlich 340 zu Trier geboren; sein Vater war Oberstatthalter von Gallien, starb aber frühe und die Mutter des A. zog mit den Kindern nach Rom. A, studierte das Recht und wurde ein berühmter Anwalt und Redner. Um 370 ernannte ihn Kaiser Valentinian I. zum Statthalter von Ligurien und Aemilien, 374 erhob ihn die Stimme des Volkes auf den erledigten Bischofssitz von Mailand, so sehr er sich sträubte. Als Bischof schenkte A. sein Vermögen den Armen, lebte dürftig, arbeitete viel und verwaltete sein Hirtenamt mit apostolischem Eifer. A. war auch ein ausgezeichneter Kanzelredner, namentlich trug die Kraft seiner Rede viel zur Bekehrung des hl. Augustin bei. Gegen die Häresie der Arianer verstand sich A. selbst auf einen Wunsch von allerhöchster Seite zu keiner Concession, namentlich nicht zur Einräumung einer Kirche außerhalb Mailands. Gegen den Kaiser Theodosius bewies er nach dessen Metzelei in Thessalonich eine beispiellose Gerechtigkeit, er unterwarf ihn der Kirchenbuße. A. traf auch wichtige Anordnungen für die Liturgie seiner Diöcese, und ihm zu Ehren ist diese Liturgie in Mailand zum Theil noch üblich. Von ihm wurde auch eine eigenthümliche Art des Kirchengesangs eingeführt und der ambrosianische genannt; worin er sich unterschied, ist nicht auszumitteln, da er bald von dem gregorianischen verdrängt wurde. Er dichtete eine Anzahl Kirchenlieder; von den ihm zugeschriebenen sind wenigstens 12 ächt; ob das te Deum laudamus, der ambrosianische Lobgesang, ihm gehöre, ist zweifelhaft. Zudem war er auch fruchtbarer Schriftsteller; wir besitzen von ihm 29 ächte größere Werke, homiletischen, ascetischen und dogmatischen Inhalts, 92 Briefe und einzelne besondere Reden (Mauriner Ausgabe in 2 Foliobdn. Paris 1686–1690). Der große Mann, in welchem der alte Römergeist sich mit der christlichen Tugend vereinigt hatte, st. 397, wahrscheinlich am 4. April; dies ist auch sein Gedächtnißtag.
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