Hülfsvollstreckung
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Hülfsvollstreckung — Hülfsvollstreckung, so v.w. Execution … Pierer's Universal-Lexikon
Arrest [1] — Arrest (lat. Arrestum), der auf Befehl einer Behörde äußerlich beschränkte Zustand der natürlichen Freiheit einer Person od. des Sachenverkehrs; 1) in criminalrechtlicher Beziehung entweder Strafarrest (s. u. Strafe) od. Defentionsgefängniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Schwarzburg [1] — Schwarzburg, sonst reichsunmittelbare Grafschaft des. Obersächsischen Kreises, 351 QM., 116,000 Ew., in zwei Haupttheile, den nördlichen (die Unterherrschaft) u. den südlichen (die Oberherrschaft) getrennt, gehörte zwei Fürsten (S. Sondershausen… … Pierer's Universal-Lexikon
Veräußerung — (lat. Alienatio), 1) im weitesten Sinne jede Positive od. negative Handlung, wodurch man ein Recht aufgibt, so daß z.B. auch ein Verzicht darunter fällt; 2) im engeren Sinne die freiwillige Übertragung eines Rechtes, insbes. des Eigenthums, auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Civilproceß — (Processus civilis), 1) der einzelne bürgerliche Rechtsstreit selbst; 2) der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche sich auf die Verhandlung streitiger bürgerlicher Rechtssachen beziehen. A) Der C. theilt sich für Deutschland in dieser… … Pierer's Universal-Lexikon
Execution — (lat. Executĭo, Hülfsvollstreckung), 1) die Anwendung der gesetzlichen Zwangsmittel zur Vollstreckung eines richterlichen Erkenntnisses wider den Verurtheilten. Zur Anwendung der Executionsmaßregeln wird a) im Civilprocesse vorausgesetzt, daß das … Pierer's Universal-Lexikon
Extent — Extent, in England der mit Hülfsvollstreckung in die Güter verbundene persönliche Arrest … Pierer's Universal-Lexikon
Hülfe — Hülfe, 1) Beistand zur Erreichung eines Zweckes; 2) Bewegung des Reiters, um das Pferd zu veranlassen, eine geforderte Bewegung mit mehr Energie u. auf gefällige Weise zu machen. Die hauptsächlichste dieser H. ist das mäßige Anziehen des Zügels;… … Pierer's Universal-Lexikon
In via — (lat.), im Wege; In via executionis, im Wege gerichtlicher Hülfsvollstreckung; In via juris, auf. dem Wege des Rechts … Pierer's Universal-Lexikon
Intervention — (v. lat.), 1) (Rechtsw.), die Handlung, durch welche Jemand (Intervenient) unaufgefordert in einen schon anhängigen Rechtsstreit sich einmischt (intervenirt), weil er an dem Ausgange desselben vermöge eines gegenwärtigen, schon bestehenden… … Pierer's Universal-Lexikon