Goldene Bulle

Goldene Bulle

Goldene Bulle, lat. Aurea Bulla, Urkunde, deren herabhängendes Siegel von Gold war u. sich hinsichtlich der Größe nach dem Range des Empfängers richtete. Gewöhnlich versteht man unter der g. B. das von Kaiser Karl IV. 1356 erlassene Reichsgrundgesetz, wodurch die Kaiserwahl geordnet, die Kurfürsten so ziemlich als Souveräne anerkannt und dem Fehderecht Fesseln angelegt wurden. Die 30 Kapitel der bis 1806 geltenden g. B. (das bekannteste Original derselben liegt zu Frankfurt a. M.) befaßten sich ausführlich mit den Ceremonien, Diensten und Kurtagen der Erzwürdenträger; die 7 Kurfürsten erhielten ihre Kurlande als untheilbare Reichslehen, die weltliche Erblichkeit derselben nach dem Rechte der Erstgeburt, alle Unverletzlichkeit ihrer Person sowie das privilegium de non evocando, der Pfalzgraf am Rhein und der Herzog von Sachsen sollten während eines Zwischenreiches Reichsverweser sein. Endlich wurde das Zoll- und Münzwesen geordnet, der Landfriede gewahrt und der Machtentwicklung der Städte ein Hemmschuh angelegt, im Ganzen der Kaiser durch diese »Magna charta Deutschlands« zur ohnmächtigen Figur.


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  • Goldene Bulle — Goldene Bulle, 1) jede wichtige, mit einem angehängten goldnen Siegel (Bulla) versehene kaiserliche Urkunde. Der Name stammt wahrscheinlich vom griechischen Kaiserhofe, kam von diesem zu den Franken u. Ungarn, u. als Otto II. sich mit der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Goldene Bulle — Goldene Bulle, eine Urkunde mit angehängtem goldenen Majestätssiegel, wie sie seit den Ottonen bei den Kaisern vorkamen, insbes. das in lateinischer Sprache abgefaßte deutsche Reichsgrundgesetz, das vom Kaiser Karl IV. auf dem Reichstag zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Goldene Bulle — Goldene Bulle, das nach dem goldenen Siegel (s. Bulle) benannte, von Kaiser Karl IV. 1356 auf den Reichstagen zu Nürnberg und Metz erlassene Reichsgesetz, das bes. den sieben Kurfürsten das ausschließliche Recht, den Kaiser zu wählen, bestätigte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Goldene Bulle — Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde, links: der Kaiser mit einer blauen Tunika bekleidet, vom Künstler wurden diesem sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen… …   Deutsch Wikipedia

  • Goldene Bulle — I Goldene Bulle   Die Goldene Bulle, benannt nach dem auch sonst in der königlichen Kanzlei verwendeten goldenen Siegel, gilt als das bedeutendste Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reiches. Es besteht insgesamt aus 31 Kapiteln, von denen die… …   Universal-Lexikon

  • Goldene Bulle Karls IV. — Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde, links: der Kaiser mit einer blauen Tunika bekleidet, vom Künstler wurden diesem sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen… …   Deutsch Wikipedia

  • Goldene Bulle von Karl IV. — Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde, links: der Kaiser mit einer blauen Tunika bekleidet, vom Künstler wurden diesem sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen… …   Deutsch Wikipedia

  • Goldene Bulle (Ungarn) — Die Goldene Bulle von Ungarn wurde 1222 von König Andreas II. ausgegeben. Die Gesetze legten die grundlegenden Rechte der Adligen fest, einschließlich des Rechts den königlichen Willen zu missachten, falls dieser widerrechtlich war. (ius… …   Deutsch Wikipedia

  • Goldene Bulle von Rimini — Mit der Goldenen Bulle von Rimini bestätigte der deutsche Kaiser Friedrich II. 1235 (rückdatiert zum 26. März 1226) zu Rimini (Palazzo del Arengo) dem Deutschen Orden die Herrschaft über das Kulmer Land östlich der unteren Weichsel. Das Dokument… …   Deutsch Wikipedia

  • Goldene Bulle von Rieti — Mit der Bulle von Rieti Pietati proximum [1] bestätigte 1234 der Papst Gregor IX. dem Deutschen Orden die Herrschaft über das Kulmer Land östlich der unteren Weichsel, sowie über alle weiteren, vom Deutschen Orden in Preußen eroberte Ländereien… …   Deutsch Wikipedia

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