Geschlechtsvormundschaft — (Cura sexus), die auf dem Grunde der weiblichen Wehrlosigkeit u. Schwäche beruhende Vormundschaft über mündige Frauenspersonen. Das ältere Deutsche Recht stellte die Frauen allgemein unter das Mundium eines Mannes, weil nur der Mann im… … Pierer's Universal-Lexikon
Geschlechtsvormundschaft — Geschlechtsvormundschaft, s. Vormundschaft … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kyrieía — Der Kyrios (griechisch κύριος, „Herr“) war im antiken Griechenland der männliche Vorstand des Hausverbandes. Dort übte er die rechtliche Gewalt (κυριεία, kyrieía) aus. Der Kyrios hatte das Bestimmungsrecht über alle Angehörigen seines Haushaltes … Deutsch Wikipedia
Kyrios (Recht) — Der Kyrios (altgriechisch κύριος kýrios ‚Herr‘)[1] war im antiken Griechenland der männliche Vorstand des Hausverbandes. Dort übte er die rechtliche Gewalt (κυρία kyría ‚Vollmacht‘)[1] aus. Der Kyrios hatte das Bestimmungsrecht über alle… … Deutsch Wikipedia
Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… … Pierer's Universal-Lexikon
Curatēl — (lat. Cura), 1) die im öffentlichen Interesse für eine Person, welche aus einem anderen Grunde, als dem der Unmündigkeit, nicht selbständig für sich handeln kann, angeordnete Geschäftsverwaltung. Die C. stellt sich als eine Nachbildung der… … Pierer's Universal-Lexikon
Handelsfrau — Handelsfrau, eine Frau, welche eine ihr eigenthümliche Handlung auf eigene Rechnung selbst führt. Eine solche H. unterscheidet sich in mehrfacher Beziehung von andern Frauen, indem im Allgemeinen bei ihr nicht diejenigen Beschränkungen der… … Pierer's Universal-Lexikon
Kriegsvoigt — Kriegsvoigt, so v.w. Geschlechtsvormund, s.u. Geschlechtsvormundschaft, vgl. Curatel … Pierer's Universal-Lexikon
Lippe [3] — Lippe, zwei Fürstenthümer in Norddeutschland, nach dem Fluß Lippe benannt; es sind: I. das Fürstenthum L. (unrichtig L. Detmold); zwischen der kurhessischen Grafschaft Schaumburg, der hannöverischen Landdrostei Hannover, dem Waldeckschen Amte… … Pierer's Universal-Lexikon
Trauung — (Kopulation), die kirchliche Zusammengabe der Eheleute. Nachdem neuerdings die der T. im Laufe der geschichtlichen Entwickelung zugefallene eheschließende Funktion auf einen unter standesamtlicher Mitwirkung stattfindenden juristisch analogen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon