- Gemächde
Gemächde, soviel wie Vermächtniß, namentlich an Fahrgabe, in der Form einer Erklärung vor Rath, Vogtgericht oder Grundherrn; entwickelte sich im Mittelalter wie das Geschäfte aus dem Seelgeräthe.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Gemächde, soviel wie Vermächtniß, namentlich an Fahrgabe, in der Form einer Erklärung vor Rath, Vogtgericht oder Grundherrn; entwickelte sich im Mittelalter wie das Geschäfte aus dem Seelgeräthe.
http://www.zeno.org/Herder-1854.