Alternirende Fürstenhäuser

Alternirende Fürstenhäuser

Alternirende Fürstenhäuser waren zur Zeit der deutschen Reichsverfassung in Betreff der Abstimmung im Fürstenrathe Pommern, Mecklenburg, Württemberg, Hessen, Baden, Holstein. Nach der deutsch. Bundesverfassung wird auch jetzt der Gesandte der zusammengesetzten Curie alternirend von den Mitgliedern der Curien ernannt.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Alterniren — (v. lat.), ab , umwechseln; z.B. beim Bundestag das abwechselnde Ernennen des Gesandten von mehreren, Eine Curte bildenden Staaten; od. früher im Reichsfürstenrathe das Abwechseln im Turnus beim Abstimmen Seitens der Abgeordneten von Pommern,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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