Güterbeschlag

Güterbeschlag

Güterbeschlag, im Strafprozeß die gerichtl. Aufzeichnung des Vermögens des Flüchtigen und Entziehung seines Verfügungsrechtes, um ihn zur Rückkehr zu nöthigen, nebenher auch zur Sicherung des Kostenersatzes, der Privatgenugthuung und der Strafvollziehung.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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