Fideicommiß

Fideicommiß

Fideicommiß, 1) im röm. Recht: Vermächtniß, das der eigentliche Erbe (fiduciarius) dem Vermächtnißnehmer (fideicommissarius) zu geben hat. Das F. umfaßt entweder die ganze Erbschaft (Universal-F.), in welchem Fall der Fideicommissar fast ganz in die vollen Rechtsverhältnisse eines Erben tritt; oder es beschlägt nur einzelne Sachen (Singular-F.) und steht dann dem einfachen Vermächtniß oder Legat völlig gleich. Der Fiduciarerbe ist in der Regel berechtigt, vom F. 1/4 für sich abzuziehen (quarta Trebelliana oder auch Falcidia). 2) Im deutschen Recht letztwillige Familienstiftung (Familien-F.), wodurch nach Art von Stammgütern Grundstücke u.s.w. nach einer bestimmten Erbfolgeordnung unvertheilt innerhalb der Familie verbleiben sollen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Fideïcommiß — (lat. Fideicommissum), eine letztwillige Verordnung, durch welche der Erblasser (Fideicom mittens) seinem Erben (Fiduciarius, Fiduciarerbe) od. einem andern von ihm letztwillig Bedachten aufgibt, das Ererbte entweder ganz od. eine bestimmte Quote …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen-Koburg-Gotha [1] — Sachsen Koburg Gotha, ein seit 1826 zu einer Herrschaft vereinigtes, zum Deutschen Bunde gehöriges Herzogthum in Thüringen von 35,843 QM. mit (Ende 1858) 153,900 Ew.; liegt in zwei größeren, abgesonderten Haupttheilen: Koburg (10 QM., 45,600 Ew.) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dietrichstein [2] — Dietrichstein, altes, katholisches, theils gräfliches, theils fürstliches Haus, stammt aus Kärnten, nach einer Überlieferung von den Grafen von Friesach u. Zeltschad; der gewöhnlich angenommene Stammvater ist Reingart I. (st. 1004). Zu Anfang des …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schulenburg — (von der), ein uraltes, berühmtes Adelsgeschlecht, welches unter Karl dem Großen aus Geldern nach der Mark Brandenburg gekommen sein soll. Der älteste bekannte Stammvater des Geschlechts war: 1) Werner, welcher auf dem ersten Kreuzzuge 1119 zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bentinck — (Geneal.), ursprünglich freiherrliche Familie in der Pfalz, kam im 14. Jahrh. nach den Niederlanden, von wo ein B. mit dem Prinzen von Oranien, dem nachmaligen König Wilhelm III., nach England zog u. dort Ahn der Grafen u. Herzöge von Portland… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bentinckscher Erbfolgestreit — Bentinckscher Erbfolgestreit. Anton Günther, Graf zu Aldenburg u. Delmenhorst, Herr zu Jever u. Kniphausen, hatte von Elisabeth von Ungnad einen natürlichen Sohn, Anton, geb. 1638, u. da Graf Anton Günther keine ehelichen Nachkommen hatte, so… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Codicill — (lat), 1) kleiner Codex, kleine hölzerne od. elfenbeinerne mit Wachs überzogene Schreibtafel; daher 2) Bittschrift, auch Brief, bes. kaiserliches Handschreiben od. Diplom; 3) eine letztwillige, bes. schriftliche Verfügung, durch welche ein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Egloffstein — Egloffstein, ein altes, zur ehemaligen reichsunmittelbaren Ritterschaft der Cantone Geburg u. Steigerwald, wie zur Gauerbschaft von Rothenburg gehöriges Geschlecht. Aus den Niederlanden stammend, kamen die E. 975 nach Ostfranken u. gründeten die… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”