- Einhandsgüter
Einhandsgüter, bei der ehelichen Gütergemeinschaft die einem Ehegatten durch Vertrag ausnahmsweise vorbehaltenen Vermögenstheile.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Einhandsgüter, bei der ehelichen Gütergemeinschaft die einem Ehegatten durch Vertrag ausnahmsweise vorbehaltenen Vermögenstheile.
http://www.zeno.org/Herder-1854.