- Ebenbürtigkeit
Ebenbürtigkeit, heißt die Gleichheit u. Genossenschaft des angebornen Standesrechtes und bildet unter dem hohen Adel ein wichtiges Prinzip für das Familien- und Erbrecht.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Ebenbürtigkeit, heißt die Gleichheit u. Genossenschaft des angebornen Standesrechtes und bildet unter dem hohen Adel ein wichtiges Prinzip für das Familien- und Erbrecht.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Ebenbürtigkeit — bezeichnet die Standesgleichheit der Geburt nach. Inhaltsverzeichnis 1 Ebenbürtigkeit im europäischen Adelsrecht 2 Rechtsfolgen 3 Historische Entwicklung in Deutschland 3.1 Niederer Adel … Deutsch Wikipedia
Ebenbürtigkeit — Ebenbürtigkeit, die zwischen 2 Personen od. Familien herrschende Gleichheit des Geburtsstandes. Die E. äußert ihre rechtlichen Wirkungen bes. bei der Ehe, nächstdem auch wohl in manchen Fragen der Etiquette u. des Hofdienstes. Eine Ehe, welche… … Pierer's Universal-Lexikon
Ebenbürtigkeit — Ebenbürtigkeit, Gleichheit der Geburt nach, insbes. das gegenseitige Verhältnis verschiedener Stände, deren Angehörige miteinander eine vollwirksame und vollgültige Ehe eingehen können. Die E. war früher bei dem Adel allgemein die Bedingung einer … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ebenbürtigkeit — Ebenbürtigkeit, Gleichheit des Geburtsstandes, in Deutschland noch bei Ehen der souveränen Familien und des hohen Adels von rechtlicher Bedeutung … Kleines Konversations-Lexikon
Ebenbürtigkeit — Eben|bür|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 ebenbürtige Beschaffenheit, Gleichwertigkeit * * * Eben|bür|tig|keit, die; : das Ebenbürtigsein. * * * Ebenbürtigkeit, Rechtsgeschichte: die gleichwertige Abkunft mehrerer Rechtsgenossen, die zur Standes und… … Universal-Lexikon
Ebenbürtigkeit — Eben|bür|tig|keit … Die deutsche Rechtschreibung
Ebenbürtig, Ebenbürtigkeit — Ebenbürtig, Ebenbürtigkeit, die Standesgleichheit der Herkunft und das daraus entspringende Rangverhältniß. Sie ist vielfach abgestuft und wurde in frühern Zeiten viel ängstlicher bewahrt als jetzt. Nach alter Gerichtsverfassung konnte nur ein… … Damen Conversations Lexikon
geistige Ebenbürtigkeit — Kongenialität … Universal-Lexikon
Равнородство — (Ebenbürtigkeit) Принцип нашего государственного права, требующий, чтобы члены императорской фамилии вступали в брак лишь с лицами, принадлежащими к владетельным домам, заимствован нами из Германии, где он возник при условиях прежнего сословного… … Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона
Leopold IV. Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Fritz Georg Gustav zur Lippe — (* 30. Mai 1871 in Oberkassel; † 30. Dezember 1949 in Detmold) war der letzte regierende Fürst von Lippe. Leopold IV. zur Lippe in der Uniform des 55. Preuß. Infanterieregiments … Deutsch Wikipedia