Dimissoriales refutatoriae

Dimissoriales refutatoriae

Dimissoriales refutatoriae, jur., Bericht eines Unterrichters, die Verwerfung einer Appellation begründend; D. reverentiales, einfacher Bericht, daß die Appellation ergriffen worden; D. testimoniales, Bericht, daß der Appellant die Appellation im Beisein der nöthigen Zeugen angemeldet habe.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Dimissoriāle — (lat.), 1) Entlassungsschein; bes. 2) (Dimissorialschreiben), Schein, in welchem einem Brautpaar bezeugt wird, daß es die Erlaubniß erhalten habe, sich in einem anderen Kirchsprengel, als in dem, wohin es gehört, trauen zu lassen; 3)… …   Pierer's Universal-Lexikon

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