Dimissoriāle — (lat.), 1) Entlassungsschein; bes. 2) (Dimissorialschreiben), Schein, in welchem einem Brautpaar bezeugt wird, daß es die Erlaubniß erhalten habe, sich in einem anderen Kirchsprengel, als in dem, wohin es gehört, trauen zu lassen; 3)… … Pierer's Universal-Lexikon
Dimissoriale — Dimissoriāle (lat.), Entlassungsschein, bes. amtliche Erklärung des zuständigen Geistlichen, wodurch er ihm zustehende Befugnisse im einzelnen Falle auf einen andern Geistlichen überträgt (z.B. zur Trauung) … Kleines Konversations-Lexikon
Dimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
dimissoriale — ● dimissorial, dimissoriale, dimissoriaux adjectif (latin dimissoriae litterae, lettre de renvoi) Lettres dimissoriales, écrit officiel par lequel un évêque autorise un autre évêque à conférer les ordres sacrés à l un de ses diocésains. ●… … Encyclopédie Universelle
Dimissoriale — Di|mis|so|ri|a|le das; s, ...alien [...i̯ən] <aus gleichbed. kirchenlat. dimissoriale, eigtl. »Entlassenes«> Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen (Taufe, Trauung o. Ä.) ermächtigt … Das große Fremdwörterbuch
Dimissoriale — Di|mis|so|ri|a|le, das; s, ...lien [zu spätlat. dimissorius = abgesandt] (ev. Rel.): Genehmigung, mit der der zuständige Amtsträger einen anderen Geistlichen zu Amtshandlungen wie Taufe, Trauung o. Ä. ermächtigt … Universal-Lexikon
Dimissiorale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Taufdimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Traudimissoriale — Das Dimissoriale (lat. „Entlassschein“) ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung (Kasualie) bei einer anderen als der eigenen Ortsgemeinde (Kirchengemeinde) durchführen zu lassen, die diese eigentlich durchführen müsste … Deutsch Wikipedia
Christliche Trauung — Dieser Artikel erläutert kirchenrechtliche Aspekte der Heirat; zum Thema Brauchtum und Liturgie in der katholischen Tradition, siehe Brautmesse; für die rechtlichen Aspekte der Zivilehe, siehe Eherecht, zur sonstigen Eheschließung siehe Trauung… … Deutsch Wikipedia