Diffessio

Diffessio

Diffessio, im Civilproceß Bestreitung der Aechtheit einer Urkunde von demjenigen, gegen den sie producirt wird (Product). Für den Beweis der Aechtheitsfrage kann ihm der D.eid überbunden werden, daß er die diffitirte Urkunde »weder selbst geschrieben noch unterschrieben, noch von einem anderen mit seinem Wissen und Willen habe unterschreiben lassen«.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unterschrift — Unterschrift, lat. subscriptio, persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtliche Gültigkeit einer Urkunde nothwendig (vergl. diffessio) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Diffession — Dif|fes|si|on die; , en <aus gleichbed. mlat. diffessio zu lat. diffiteri »in Abrede stellen«> (lat. Rechtsspr.) Ableugnung der od. Zweifel an der Echtheit einer gegnerischen Privaturkunde …   Das große Fremdwörterbuch

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