- Dekan [1]
Dekan, lat. decanus, griech. von δέκα Einer der über 10 gesetzt ist; decanus hieß der Führer einer decania oder Zeltgenossenschaft, eines contubernium aus 10 Soldaten bestehend, zu Konstantins Zeit der Aufseher bei Leichenbegängnissen, bei den Longobarden der Richter eines kleineren Bezirkes, einer Dekanie, in England das Oberhaupt von 10 Familien u.s.w. Benedicts Klosterregel brachte decani als Aufseher über Dekanien von je 10 Mönchen in die Klöster, wo jetzt gewöhnlich nur noch ein D. zu finden ist, dessen Rang und Stellung der des Prior entsprechen. Von der Klosterverfassung ausgehend, wurde das Amt der decani, Dechanten, als Vorsteher einer Anzahl von Geistlichen in die allgemeine Kirchenverfassung eingefügt. Cardinaldekan heißt der Vorsteher des hl. Collegiums, der älteste Cardinalbischof, welcher durch seinen Amtsantritt wohl schon seit 336 n. Chr. zugleich Bischof von Ostia wird und in manchen Fällen als Stellvertreter des Papstes oder des Cardinalcollegiums functionirt, wie der Domdekan, Capitelsdekan als Stellvertreter der Bischöfe und Capitel; die Land- oder Ruraldekane, Vorsteher eines Dekanates, Capitels, haben je nach den verschiedenen Gegenden verschiedene Obliegenheiten und Befugnisse. Auch Pfarrer, besonders Stadtpfarrer, werden häufig D. genannt und diesen Titel tragen die Vorsteher der einzelnen Facultäten auf deutschen Hochschulen. – Dekanat, Dechanei, Amt oder Bezirk eines D., Gebäude und Güter sowie Rechte und Privilegien eines Stiftsdekans; decanicum oder decanetum hieß einst das Gefängniß für Geistliche.
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