Competenz

Competenz

Competenz, der gesetzliche Wirkungskreis einer Behörde; daher C.streitigkeiten, Streitigkeiten zweier Behörden über die Gränzen ihrer Befugnisse. Rechtswohlthat der C. (beneficium competentiae), im Civilrechte das Recht der Schuldner, bei Fallimenten für sich und die Ihrigen einiges Nothwendige zurückbehalten zu dürfen, z.B. Betten, Kleidungsstücke etc.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Competenz — (v. lat. Competentia, Befugniß), 1) Rechtszuständigkeit, die Befugniß eines Gerichts, in einer bestimmten Rechtssache thätig zu werden. Da auch in dem kleinsten Staate der Regel nach mehrere Gerichte neben einander bestehen, so muß von vornherein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schleswig [2] — Schleswig (Gesch.). S. gehörte zur Zeit des Römischen Reiches zur Cimbrischen Halbinsel, u. Cimbern, von ihnen bes. die Chalen, bewohnten es wahrscheinlich bis zu ihrer Wanderung nach Süden. Nachher eroberten dänische Stämme, von Osten… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schwarzburg [1] — Schwarzburg, sonst reichsunmittelbare Grafschaft des. Obersächsischen Kreises, 351 QM., 116,000 Ew., in zwei Haupttheile, den nördlichen (die Unterherrschaft) u. den südlichen (die Oberherrschaft) getrennt, gehörte zwei Fürsten (S. Sondershausen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen-Koburg-Gotha [1] — Sachsen Koburg Gotha, ein seit 1826 zu einer Herrschaft vereinigtes, zum Deutschen Bunde gehöriges Herzogthum in Thüringen von 35,843 QM. mit (Ende 1858) 153,900 Ew.; liegt in zwei größeren, abgesonderten Haupttheilen: Koburg (10 QM., 45,600 Ew.) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schweiz [1] — Schweiz (Helvetische Eidgenossenschaft, Geogr), ein aus 22 Cantonen bestehender Bundesstaat in Mitteleuropa, welcher früher Helvetien hieß u. den jetzigen Namen von dem wichtigsten der Urcantone, Schwyz, erhielt; grenzt an Baden, den Bodensee,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsstand — (Forum), nennt man das Verhältniß einer Rechtssache od. von Personen in ihren Rechtssachen, vermöge dessen die rechtliche Untersuchung, Erörterung od. Entscheidung derselben vor ein bestimmtes Gericht gewiesen, dieses letztere selbst für diese… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hannover [2] — Hannover (Geschichte). I. Älteste Geschichte, bis zur Gründung einer besonderen Linie Braunschweig Lüneburg, bis 1569. Das jetzige Königreich H. wurde zum größten Theil von Sachsen (Westfalen, Ostfalen, Engern) bewohnt, dazu kamen im NW. Friesen… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”