Rechtskraft

Rechtskraft

Rechtskraft, die Unanfechtbarkeit eines Urtheils, das nach Erschöpfung aller Rechtsmittel endgültig abschließt u. deßhalb vollzogen werden kann.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Rechtskraft — Rẹchts|kraft 〈f. 7u; unz.〉 rechtskräftige Beschaffenheit, Endgültigkeit ● die gerichtliche Entscheidung hat Rechtskraft erlangt * * * Rẹchts|kraft, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Endgültigkeit, Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen (od.… …   Universal-Lexikon

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  • Rechtskraft (Österreich) — In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet der Begriff Rechtskraft neben der Endgültigkeit von gerichtlichen Urteilen auch Gerichtsbeschlüsse, Erkenntnisse und das Eintreten der Unanfechtbarkeit von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtskraft — Rechtsbegriff für die grundsätzliche Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. I. Zivilprozessordnung:1. Formelle R.: Eine gerichtliche Entscheidung kann nicht mehr durch ein ⇡ Rechtsmittel angefochten werden. Die formelle R. tritt ein bei ⇡… …   Lexikon der Economics

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