- Obmann
Obmann, der Vorsteher eines Ausschusses; bei einem Schiedsgerichte von 2 Personen die 3., den Stichentscheid gebende.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Obmann, der Vorsteher eines Ausschusses; bei einem Schiedsgerichte von 2 Personen die 3., den Stichentscheid gebende.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Obmann — 1↑ ob … Das Herkunftswörterbuch
Obmann — oder Obfrau (veraltet für Obfrau auch: Obmännin[1], geschlechtsneutrale Pluralform: Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident oder Anführer einer Fraktion, Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien … Deutsch Wikipedia
Obmann — (Drittmann), ein Dritter, welchen zwei ernannte Schiedsrichter, welche sich nicht vereinigen können, wählen, daß dieser entscheide … Pierer's Universal-Lexikon
Obmann — Obmann, derjenige, dem die Leitung und Führung einer Versammlung oder einer Körperschaft eingeräumt ist, z. B. der Vorsitzende eines Gemeindekollegiums. Im schiedsrichterlichen Verfahren ist der O. der auf Grund des Schiedsvertrags von den durch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Obmann — Obmann, Vorsitzender, Präsident; derjenige, welchen zwei von den Parteien ernannte Schiedsrichter als dritten wählen, damit er den Ausschlag gebe; bei Schwurgerichten der von den Geschworenen aus ihrer Mitte zur Leitung der Beratung und zur… … Kleines Konversations-Lexikon
Obmann — Ọb|mann 〈m. 2u; Pl. a.: leu|te〉 1. Vorsitzender 2. Vertrauensmann (ParteiObmann) 3. 〈früher〉 Beratungsleiter der Geschworenen [<ob2 + Mann] * * * Ọb|mann, der; [e]s, …männer u. …leute [ … Universal-Lexikon
Obmann — Ọb·mann der; (e)s, Ob·män·ner / Ob·leu·te; jemand, der eine Gruppe von Personen vertritt, z.B. die Angestellten gegenüber der Leitung einer Firma: der Obmann der Gewerkschaft || K: Betriebsobmann || hierzu Ọb·frau die; Ọb·män·nin die; , nen … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Obmann — * Er will der Obmann in der Karte sein. – Nass. Schulbl., XIV, 5 … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Obmann (Fechten) — Als Obmann bzw. Obfrau (geschlechtsneutrale Formulierung: Obleute) bezeichnet man beim Fechten den Kampfrichter, der mit der Leitung des Gefechts betraut ist. Jedes Turniergefecht wird von einem Kampfleiter geleitet. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben … Deutsch Wikipedia
Obmann, der — Der Obmann, des es, plur. die männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart