- Leibzins
Leibzins, des Leibeigenen an seinen Grundherrn, unterschieden vom Grundzins.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Leibzins, des Leibeigenen an seinen Grundherrn, unterschieden vom Grundzins.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Geislinger Aufstand — Im Geislinger Aufstand erhoben sich im Jahr 1514 die Einwohner Geislingens an der Steige gegen die Ulmer Herrschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Ursachen 1.1 Unzufriedenheit mit steigenden Abgaben und Lasten 1.2 Leibeigenschaft … Deutsch Wikipedia
Obrok — (russ.), 1) Zins, Bodenrente, welche eine Gemeinde od. ein Individuum für die Nutznießung eines Grundstücks an den Grundherrn entrichtet; 2) Leibzins, welchen in Rußland solche Leibeigene an ihren Leibherrn bezahlen, welche mit dessen Erlaubniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, Leibeigenthum (Servage), mildere Form der Sklaverei, germanischen Ursprungs. Der Leibeigene ist mit seiner Person und seinem Eigenthume von seinem Herrn abhängig; er darf ohne den Willen des Herrn das Gut oder den Wohnsitz nicht… … Herders Conversations-Lexikon
Luft — (s. ⇨ Lucht). 1. Auf schwüle Luft folgt Donnerwetter. 2. Aus Luft wird kein Speck. – Sprichwörtergarten, 455. 3. Dat die de Loft vergeit, seggt de Bunkus, wenn he en Kopp afhaut. – Frischbier2, 2473. Bunkus war Scharfrichter in Danzig. 4. Dat gaw … Deutsches Sprichwörter-Lexikon