Gemeines Recht

Gemeines Recht

Gemeines Recht, das in Deutschland allgemein geltende Recht. Speciell hieß früher so das recipirte röm. und canonische Recht mit den Reichsgesetzen. Dasselbe gilt aber heute höchstens noch in einem Drittheile von Deutschland officiell, in den andern zwei Dritteln nur noch in Folge seiner wissenschaftlichen Autorität neben andern gesetzgeberischen und wissenschaftlichen Autoritäten als eine Quelle des gemeinsamen modernen Rechtes.


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  • Gemeines Recht — ist dasjenige Recht, das in einem ganzen Rechtsgebiet auf Grund einer für dieses verbindlichen Rechtsquelle (Gesetzgebung oder allgemeine Übung) Geltung hat im Gegensatze zum partikulären Rechte, das in einem Teil eines Rechtsgebiets auf Grund… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • gemeines Recht —   [in der Bedeutung von allgemeinem Recht], lateinisch Ius commune, grundsätzliche Bezeichnung für die Rechtsregeln, die Geltung für die Gesamtheit der Bevölkerung ohne Rücksicht auf ständische, berufliche oder räumlich bedingte Sonderrechte… …   Universal-Lexikon

  • Gemeines Recht — Gemeines Recht, 1) das in einem Lande allgemein geltende Recht; 2) in Deutschland das Römische, das Canonische Recht u. das gemeine Deutsche Recht (s.d. a.), im Gegensatz der Particularrechte der einzelnen deutschen Staaten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gemeines Recht — Gemeines Recht, das früher in Deutschland bis zur Gründung des neuen Deutschen Reichs geltende gemeinsame Recht im Gegensatz zu den besondern Rechten der einzelnen Staaten und geogr. Bezirke (Partikularrechten). Das durch das neue Deutsche Reich… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gemeines Recht — Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde.… …   Deutsch Wikipedia

  • Recht — Dem Recht den Rücken geben: nicht vor Gericht erscheinen.{{ppd}}    Scherzhaft: Nach dem kanonischen Recht: nach dem Recht des Stärkeren, nämlich dem ›Recht der Kanonen‹.{{ppd}}    Das Recht der ersten Nacht (›Jus primae noctis‹) beanspruchen:… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • recht — Dem Recht den Rücken geben: nicht vor Gericht erscheinen.{{ppd}}    Scherzhaft: Nach dem kanonischen Recht: nach dem Recht des Stärkeren, nämlich dem ›Recht der Kanonen‹.{{ppd}}    Das Recht der ersten Nacht (›Jus primae noctis‹) beanspruchen:… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Recht [1] — Recht (lat. Jus), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der Normen, welche in einem Gemeinwesen als die Ordnung für die äußeren socialen Beziehungen der Individuen unter einander bestehen. Schon die Natur des Menschen bedingt es, daß er, obschon… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gemeines Beckenmoos — (Pellia epiphylla) Systematik Abteilung: Lebermoose (Marchantiophyta) Klasse …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeines Grünstängelmoos — Scleropodium purum Systematik Klasse: Bryopsida Unterklasse …   Deutsch Wikipedia

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