Eideshelfer

Eideshelfer

Eideshelfer, bis ins späte Mittelalter bei den Deutschen und in Wales die Verwandten od. Freunde eines Angeklagten, die für seine Unschuld schwuren.


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  • Eideshelfer — (Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur Unter stützung der Glaubwürdigkeit eines Schwurpflichtigen zugezogenen und mit ihm zusammen schwörenden Personen. Dieselben wurden nicht nur in bürgerlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eideshelfer — Eideshelfer, so v.w. Consacramentales, s.d. und Eid II. c) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eideshelfer — (Consacramentāles), im ältern deutschen Recht Personen (meist sieben), welche die Glaubwürdigkeit eines vor Gericht Schwörenden durch ihre Eidesleistung unterstützten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Eideshelfer — Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung über den Leumund eben durch den Eideshelfer zu bestätigen …   Deutsch Wikipedia

  • Eideshelfer — Ei|des|hel|fer 〈m. 3; früher〉 jmd., der die Glaubwürdigkeit der eidespflichtigen Person beschwört * * * Eideshelfer,   im alten deutschen Recht meist die Sippengenossen, die die Glaubwürdigkeit der schwurpflichtigen Partei beschworen.   * * *… …   Universal-Lexikon

  • Eideshelfer — Ei|des|hel|fer, Eid|hel|fer …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Eidhelfer — Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung über den Leumund eben durch den Eideshelfer zu bestätigen …   Deutsch Wikipedia

  • Edictum Rothari — Abbildung aus einem Manuscript des Edictum Rothari Das Edictum Rothari war eine Gesetzessammlung des Langobardenkönigs Rothari. Es wurde am 22. November 643 vom gairethinx (Thing) beschlossen und in Kraft gesetzt. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Consacramentales — (Compurgatores, Conjuratores, Eideshelfer, deutsche Rechtsgesch.), Personen, welche zum Beweise der Wahrheit einer Thatsache, z.B. der Unschuld eines Angeklagten, dem Eide des Schwörenden in der Weise zur Seite traten, daß sie gleichfalls durch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… …   Pierer's Universal-Lexikon

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