Dispens

Dispens

Dispens, Dispensation (vom latein. dispensare dispensiren, vertheilen, zulassen, erlauben), die Befreiung, Zulassung, Erlaubniß, namentlich die für einen bestimmten Fall verfügte Entbindung von irgend einer Vorschrift oder einem Gesetze. Der D. oder die D.ation kann im allgemeinen nur von der geistlichen oder weltlichen Macht ausgehen, welche die betreffende Verordnung od. das Gesetz gegeben hat. Kirchlich findet D. nur bei Disciplinargesetzen u. hinsichtlich allgemeiner Kirchengesetze seit Innocenz III. nur durch den Papst statt, während das D. recht der Bischöfe sehr beschränkt ist. D.en kommen am häufigsten in Ehesachen vor u. sollen laut dem Tridentinerconcil raro et gratis ertheilt werden, d.h. selten u. unentgeltlich, genau »selten u. ohne persönlichen Vortheil des Dispensatoren«, womit sich die Zahlung bestimmter Gebühren, der Kanzleitaxen und sog. Compositionen (Gaben für kirchliche Anstalten) von Seite des Dispensirten wohl verträgt. – Dispensabel, alles wovon dispensirt werden kann, erläßlich; dispensiren, Jemanden von einer Vorschrift oder einem Gesetze entbinden, befreien, dann auch Arzneien, besonders zusammengesetzte, bereiten und ausgeben.


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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Dispens — (v. lat.), Erlaß, Erlaubniß. Daher Dispensabel, erläßlich …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dispéns — (franz. Dispense), Erlassung, Dispensation (s. d.); Erlaubnisschein; dispensabel, wofür D. erteilt werden kann …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dispens — Dispens,der:⇨Befreiung(3) DispensBefreiung(Verpflichtung),Ausnahmeerlaubnis …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Dispens — Eine oder ein Dispens (weiblich in der katholischen Amtssprache und im österreichischen Deutsch; männlich in Deutschland; von lateinisch dispendere = ausspannen, ausbreiten, ausdehnen) ist die amtliche Befreiung von einem Verbot oder Gebot.… …   Deutsch Wikipedia

  • Dispens — Freistellung; Befreiung * * * Dis|pẹns 〈m. 1〉 Befreiung (von einer Verpflichtung), Ausnahmebewilligung ● Dispens einholen, erhalten [<kirchenlat. dispensa „Erlass einer Pflicht“] * * * Dis|pẹns, der; es, e, (österr. u. im kath. Kirchenrecht… …   Universal-Lexikon

  • Dispens — Dis·pẹns der; es, e; (A) die; , en; meist Sg, geschr; die Befreiung von einem Verbot oder einer allgemeinen Verpflichtung (z.B. vom Zölibat der Priester) <um Dispens nachsuchen, Dispens von etwas erhalten, jemandem Dispens erteilen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Dispens — Dis|pẹns 〈m.; Gen.: es, Pl.: e oder im kath. Kirchenrecht: f.; Gen.: , Pl.: en〉 Befreiung (von einer Verpflichtung), Ausnahmebewilligung; Dispens einholen, erhalten [Etym.: <kirchenlat. dispensa »Erlass einer Pflicht«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • dispens — s ( en, er) få dispens befrias från skyldighet …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Dispens — Bewilligung einer Ausnahme von einem öffentlich rechtlichen Verbot. D. kann unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Verwaltungsbehörde erteilt werden, wenn einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Beschränkungen aufgrund… …   Lexikon der Economics

  • Dispens — Dis|pens der; es, e od. (österr. u. im kath. Kirchenrecht nur so) die; , en <aus kirchenlat. dispensa »Erlass, Befreiung« zu lat. dispensare, vgl. ↑dispensieren>: a) Aufhebung einer Verpflichtung; Befreiung; b) Ausnahme[bewilligung], bes.… …   Das große Fremdwörterbuch

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