Consuln

Consuln

Consuln, heißen jetzt noch die Abgeordneten einzelner Staaten an auswärtigen Handelsplätzen, welche den Auftrag haben, die Unterthanen ihres Staates zu schützen und zu berathen, sie vor Gericht zu vertreten u. für ihre Vertretung zu sorgen, Handelsstreitigkeiten derselben zu schlichten, ihrer Regierung genaue Nachrichten über Handelsangelegenheiten zu geben u.s.w.; natürlich können sie in der Regel der Politik nicht fremd bleiben und besitzen manchmal auch einen diplomatischen Charakter. Diese C. wurden im Mittelalter von den italien. und spanischen Staaten (Barcellona) aufgestellt u. ein Theil ihrer Befugnisse stammt aus der mittelalterlichen Einrichtung, der gemäß alle Fremden in auswärtigen Städten ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten. Ein General-C. ist nicht bloß für einen einzigen Platz, sondern für ein ganzes Land aufgestellt.


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  • Rom [4] — Rom (Römisches Reich, Gesch.). I. Rom unter Königen. Die Stelle, wo R. nachher erbaut wurde, war vormals ein Weideplatz Albanischer Hirten. Romulus (s.d.) u. Remus, die Enkel des Numitor, Königs von Alba Longa, Söhne der Rhea Sylvia u. des Mars,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dictātor — (röm. Ant.), 1) D. latīnus, der Vorstand des Latinischen Bundes nach der Zerstörung von Alba Longa, dessen König vorher die Bundesangelegenheiten geleitet hatte; ungewiß ist, ob der D. von Alba Longa immer das Bundeshaupt war, od. ob er mit den D …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Prätor — (röm. Ant.), Vorstand, Anführer, war in Rom ursprünglich der Titel, welchen die Consuln u. der Dictator als Anführer im Kriege führte, u. in manchen italienischen Städten, zur Zeit ihrer Selbständigkeit, deren höchster Magistrat, in Rom aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Türkisches Reich [2] — Türkisches Reich (Gesch.). Das jetzt schlechtweg Türken, eigentlich Osmanen genannte Volk ist blos ein Zweig des großen Volksstammes der Türken (s.d.). Diese kommen bereits bei Plinius u. Mela als Turcä vor u. wohnten damals in Sarmatien in den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sardinische Monarchie [2] — Sardinische Monarchie (Gesch.). Die S. M. od. das Königreich Sardinien besteht als solches erst seit dem Vertrage vom 24. August 1720, wo die Insel Sardinien u. das frühere Herzogthum Savoyen (seit 1713 Königreich) unter König Victor Amadeus I.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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