- Collegatar
Collegatar, lat., einer von denjenigen, welchen gemeinschaftlich ein Legat, Vermächtniß, zufällt.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Collegatar, lat., einer von denjenigen, welchen gemeinschaftlich ein Legat, Vermächtniß, zufällt.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Accrescenz — (Accretion), Zuwachs, Zunahme, Vermehrung; daher Accrescenzrecht (, Jusacerescendi), das nach römischem Rechte durch den Wegfall[75] eines od. mehrerer Testaments od. Intestaterben, od. eines od. mehrerer Legatare den übrigen Miterben u.… … Pierer's Universal-Lexikon